Warum Faktura? - Eine möglichst einfache Erklärung

Faktura dient als Beleg
Im Übrigen sind die Steuern inklusive Zinsen von 6 Prozent jährlich nachzuzahlen. Die Faktura dient vor allem als Beleg. Die Rechte und Pflichten aus einer Lieferung bestehen auch ohne Faktura, sind allerdings schwer bis nicht zu belegen. Sie ergeben sich allein durch ein vertragliches Verhältnis, sollte jedoch ohne Faktura gearbeitet werden, ist nicht nachzuvollziehen, ob Rabatte, Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub gewährt wurden und ob dazu Zinsen fällig gestellt wurden. Im Streitfall wird also ein Gericht stets die Faktura zurate ziehen. Das betrifft auch angemahnte Forderungen.Einklagen einer Geldforderung
Theoretisch ist das Einklagen einer offenen Geldforderung ohne Mahnung möglich, praktisch schaut das Gericht auf erfolgte Mahnungen, die sich im Zeitablauf nach der Faktura richten. Umgekehrt ist für den Bezieher der Leistung - den Käufer - die Faktura die Voraussetzung bei Reklamationen. Es ist zwar auch ein Beleg durch Zeugen möglich und de jure statthaft, mit Faktura ist der Vorgang jedoch wesentlich einfacher nachzuvollziehen. Hier sind die praktischen Bedingungen in Streitfällen zu beachten. Wenn sich Parteien gerichtlich streiten, wird der Richter auf die Rechnungen schauen und abgleichen, ob dazu a) die Leistungen erbracht wurden und b) nach Zahlungsplan laut Faktura gezahlt wurde. Er wird in den seltensten Fällen Zeugen befragen, wenn es sich nicht um einmalige Vorgänge und gleichzeitig große Summen handelt.Steuerliche Verpflichtung
Der wichtigste Hintergrund einer ordnungsgemäßen Faktura dürften die steuerlichen Verpflichtungen und die Aufrechnung der Mehrwertsteuer zwischen B2B-Partnern sein. Wenn es hier Steuerprüfungen gibt, hat das Finanzamt gar keine andere Möglichkeit, als nach Datenlage, sprich Faktura, zu entscheiden.Lesen Sie auch
